Statuten des Bike-Club Steinen



1. Unter dem Namen Bike-Club Steinen besteht ein Club von Bike-Interessierten Leuten.

 

2. Der Verein bezweckt die Förderung des Bike-Sportes, der Geselligkeit sowie die Durchführung von Anlässen.

 

3. Die Mitgliedschaft entsteht durch Bezahlung des jährlichen Club-Beitrages, auch Mitgliederbeitrag genannt. Der Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt, er beträgt maximal Fr. 30.–.
Neben den aktiven Mitgliedern gibt es auch Gönner, welche einen Gönnerbeitrag leisten und mit dem Jahresprogramm bedient werden.*

 

4. Mitglieder, die den Club-Beitrag mehr als ein Jahr nicht mehr geleistet haben, werden automatisch aus dem Club ausgeschlossen oder werden zu Gönnern.
Ebenfalls erlischt die Mitgliedschaft mit einer schriftlichen Austrittserklärung an den Vorstand.**

 

5. Die Geschäfte des Clubs werden besorgt:
–     vom Vorstand
  • Präsident
  • Vize Präsident/Aktuar
  • Kassier
  • Beisitzer/ Tourenchef
  • Beisitzer
–     von der Generalversammlung
Die Generalversammlung findet jeweils gemäss dem Jahresprogramm statt.
Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von 2 Jahren von der Generalversammlung gewählt.
gerade Jahre
ungerade Jahre
–     Präsident
–     Kassier
–     Beisitzer
–     Vize Präsident
–     Beisitzer

 

6. Der Rechnungsprüfer wird an der GV für ein Jahr gewählt und hat die Prüfung/Richtlichkeit der Rechnung zu bestätigen.

 

7. Im Falle der Auflösung des Bike-Clubs entscheidet die letzte Generalversammlung über die Verwertung des Club-Vermögens.

 

8. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Anwesenden den Beschluss befürworten. Änderungen können an jeder Generalversammlung vorgebracht werden.

 

Steinen, 10. Dezember 1999

*Geändert GV 13.4.2012

** Geändert GV 13.4.2012